Referent: Prof. Dr. Rudolf Meyer-Pritzl, Hermann Kantorowicz-Institut für juristische Grundlagenforschung
Dienstag, 19. November 2024, 19:30 Uhr
Vortragsthema: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Aufgrund eines Unfalles, einer schweren Krankheit oder altersbedingt kann es sein, dass man nicht mehr seine Wünsche, wie man medizinisch behandelt werden möchte, äußern kann. Vielen Menschen ist es ein Bedürfnis, für diese Fälle rechtzeitig eigenverantwortlich und selbstbestimmt Vorsorge zu treffen. Der Gesetzgeber hat dafür 2009 das Instrument der Patientenverfügung geschaffen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. In dem Vortrag wird die gesetzliche Regelung im Einzelnen vorgestellt und erläutert. Außerdem wird untersucht, ob sie geglückt ist und inwiefern Reformbedarf besteht. Dazu werden auch praktische Fragen, die die Errichtung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht, vor allem die Anforderungen an ihre Bestimmtheit, betreffen, erörtert. Die Rechtsprechung des BGH zur Wirksamkeit einer Patientenverfügung wird dabei berücksichtigt. Letztlich geht es darum, einen Ausgleich zwischen dem selbstbestimmten Patientenwillen und der Fürsorgepflicht zu finden.
19.11.2024
19:30 - 21:30 Uhr
Kupfermühlenweg 7, Glinder Mühle, Kupfermühlenweg 7