Widerruf / Abmeldung
Kursgebühren werden erstattet, wenn eine angekündigte Veranstaltung nicht zustande kommt.

Eine schriftliche Abmeldung durch die Teilnehmenden muss spätestens eine Woche vor Kursbeginn bei der VHS schriftlich eingehen.

Auf begründeten Antrag kann die Leitung der VHS in Ausnahmefällen auch nach dieser Frist die Kursgebühr erstatten.

Kursgebühren können anteilig erstattet werden, wenn mindestens die Hälfte eines Kurses (z.B. durch Erkrankung des Dozenten/der Dozentin) ausfällt.

Bei Veranstaltungen, bei denen die VHS lediglich als Vermittlerin handelt, ist bei Rücktritt eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin derjenige Betrag zu erheben bzw. von der eingezahlten Kursgebühr einzubehalten, der der VHS für den/die zurückgetretene(n) Teilnehmer/Teilnehmerin in Rechnung gestellt worden ist.

Bei Abmeldungen von ein- und mehrtägigen Studienreisen gelten die Stornobedingungen der Reiseveranstalter oder der VHS, die verantwortlich im Sinne des Reisevertragsrechts zeichnen. Im Falle einer Stornierung werden zu den Stornogebühren bis 50,00 € jene Kosten hinzugerechnet, die der VHS gegenüber den beauftragten Leistungsträgern entstehen.