Gebührenordnung für das Glinder Kultur- und Bildungswerkes (GKB)

§ 1 Gebührenpflicht

Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Glinder Kultur- und Bildungswerkes (GKB) sind Gebühren nach den Bestimmungen dieser Ordnung zu entrichten.

§ 2 Anmeldung

(1) Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist vor Beginn schriftlich an die GKB Geschäftsstelle zu richten und ist verbindlich. Anmeldung auf anderen elektronischen Wegen sind gleichbetrachtet.

(2) Soweit keine andere Benachrichtigung erfolgt, gilt die Anmeldung als angenommen.

(3) Mit der Anmeldung wird die Gebühr bei Überweisung oder Barzahlung eine Woche vor Beginn des Kurses fällig.

(4) Veranstaltungen mit „Abendkasse“ können ohne Anmeldung besucht werden.

(5) Ohne Anmeldung ist der Zutritt zu den Kursen – auch probeweise – nicht gestattet, sofern die Leitung in Einzelfällen keine andere Genehmigung erteilt hat.

§ 3 Kursgebühr

(1) Die Kursgebühr in allen Kursen bemisst sich nach der Zahl der Unterrichtsstunden im Semester. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.

Der Gebührensatz beträgt
a) pro Unterrichtsstunde Fachbereiche 1 und 4: 2,25 €
b) Kleingruppenunterricht (7-9 Personen) Fachbereiche 1 und 4: 3,35 €
c) Kleinstgruppenunterricht (5-6 Personen) Fachbereiche 1 und 4: 4,50 €
d) Kleingruppe (mindestens 8 Personen) Fachbereiche 2: 3,15 €
e) Kreativkurse Fachbereich 2: 2,25 €
f) Gesundheit Fachbereich 3: 2,40 bis 4,10 €
g) PC-Kurse Fachbereich 5: 3,50 €
h) bei Kursen mit zwei Dozenten/Dozentinnen verdoppelt sich der jeweilige Gebührensatz entsprechend.

Fachbereich 1 Politik, Gesellschaft, Umwelt
Fachbereich 2 Kultur, Gestalten
Fachbereich 3 Gesundheit
Fachbereich 4 Sprachen
Fachbereich 5 Arbeit, Beruf

Bei Kursen, die nicht den Unterrichtsintervallen von 45 Minuten unterliegen, wird die Gesamtunterrichtszeit in Unterrichtsstunden umgerechnet; dabei wird immer auf volle Unterrichtsstunden aufgerundet.

(2) Die Kursgebühr für eine Einzelveranstaltung (Vortrag, Konzert, Theateraufführung, Besichtigung usw.) werden kostendeckend kalkuliert, Eintrittsgelder u.ä. werden entsprechend ihrer Höhe zusätzlich erhoben.

(3) Für Studienfahrten und Studienreisen werden die Gebühren kostendeckend kalkuliert.

(4) Die Festsetzung weiterer besonderer Gebühren für einzelne Kurse und Veranstaltungen ist im Einzelfall möglich.

(5) Die Leitung des GKB wird ermächtigt, die in § 3 (2), (3) und (4) sowie § 4 (1) angeführten Entgelte oder gebühren im Einzelfalle festzulegen.

§ 4 Sonstige Entgelte

(1) Für zusätzliche Leistungen und besondere veranstaltungsbezogene
Vorbereitungskosten des GKB werden Zuschläge zu den Kursgebühren auf der Grundlage der des GKB entstehenden Kosten festgesetzt.

(2) Materialkosten (Skripte, Fotokopien, Werkstoffe, Koch- und Backzutaten usw.) sind nicht in der Kursgebühr enthalten, sondern werden zusätzlich berechnet oder von der Kursleitung vor Ort erhoben.

(3) Für jede angeforderte Anmeldebestätigung wird zur Deckung der sachlichen und postalischen Kosten eine Gebühr von 1,00 € erhoben.

(4) Für eine angeforderte Teilnahmebescheinigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben.

(5) Die Kosten für Mahnschreiben werden den Teilnehmenden mit 3,00 € für die erste Mahnung und 5,00 € für jede weitere Mahnung in Rechnung gestellt. Kosten, die durch Nichteinlösung einer Lastschrift entstehen und nicht durch das GKB zu verantworten sind, gehen zu Lasten des Teilnehmenden/der Teilnehmenden.

§ 5 Abmeldung sowie Gebührenerstattung

(1) Kursgebühren werden erstattet, wenn eine angekündigte Veranstaltung nicht zustande kommt. Eine schriftliche Abmeldung durch die Teilnehmenden muss spätestens eine Woche vor Kursbeginn bei dem GKB schriftlich eingehen. Auf begründeten Antrag kann die Leitung des GKB in Ausnahmefällen auch nach dieser Frist die Kursgebühr erstatten.

(2) Kursgebühren können anteilig erstattet werden, wenn mindestens die Hälfte eines Kurses (z.B. durch Erkrankung des Dozenten/der Dozentin) ausfällt.

(3) Bei Veranstaltungen, bei denen das GKB lediglich als Vermittlerin handelt, ist bei Rücktritt eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin derjenige Betrag zu erheben bzw. von der eingezahlten Kursgebühr einzubehalten, der dem GKB für den/die zurückgetretene(n) Teilnehmer/Teilnehmerin in Rechnung gestellt worden ist.

(4) Bei Abmeldungen von ein- und mehrtägigen Studienreisen gelten die
Stornobedingungen der Reiseveranstalter oder des GKB, die verantwortlich im Sinne des Reisevertragsrechts zeichnen. Im Falle einer Stornierung werden zu den Stornogebühren bis 50,00 € jene Kosten hinzugerechnet, die dem GKB gegenüber den beauftragten Leistungsträgern entstehen.

§ 6 Mindestteilnehmerzahl

Veranstaltungen des GKB können in der Regel, wenn nicht anders ausgeschrieben, nur bei einer Mindestbeteiligung von 12/10 Teilnehmern/Teilnehmerinnen stattfinden. In Ausnahmefällen kann die Leitung des GKB eine Veranstaltung auch mit weniger Teilnehmenden stattfinden lassen.

§ 7 Ermäßigungen

(1) Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfängern/-innen sowie Schülern/Schülerinnen wird mit Nachweis und auf Antrag bei der Anmeldung für die im Programmheft entsprechend gekennzeichneten Kurse eine Ermäßigung in Höhe von 50 % gewährt.
Auszubildenden, Zivildienstleistenden, Wehrpflichtigen während der Ableistung des Wehrdienstes und Arbeitslosengeldempfängern/-innen wird mit Nachweis und auf Antrag bei der Anmeldung für die im Programmheft entsprechend gekennzeichneten
Kurse eine Ermäßigung in Höhe von 30 % gewährt.

(2) Der Nachweis ist in jedem Semester neu zu erbringen.

(3) Eine nachträgliche Gewährung von Ermäßigungen ist nicht möglich.

(4) Gebührenermäßigungen können nicht für Studienfahrten, Studienreisen, Seminare mit auswärtiger Unterbringung, Klein- und Kleinstgruppenkurse und Langzeitlehrgänge gewährt werden. Die Ermäßigung entfällt, wenn ein Dritter mindestens 50 % der Kursgebühren übernehmen oder erstatten kann.

§ 8 Fälligkeit und Zahlungsweise

Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung fällig. Sie ist mit der Anmeldung per SEPA Lastschrift, per Überweisung unter Angabe der Kursnummer und des Namens des Teilnehmenden/der Teilnehmenden unter der BIC: NOLA DE 21 HOL und der IBAN: DE28213522400170567360 bei der Sparkasse Holstein oder in bar bei der GKB-Leitung zu bezahlen. Eine Bezahlung an den Kursleiter/ die Kursleiterin ist nicht möglich. Teilnehmer/ Teilnehmerinnen, die nach Kursbeginn in den Kurs eintreten, zahlen eine anteilige Gebühr. Ein Fernbleiben vom Kurs oder von anderen gebuchten GKB -Veranstaltungen gilt nicht als Abmeldung.

§ 9 Datenverarbeitung

Zur Ermittlung des/der Gebührenpflichtigen und zur Festsetzung und Verbuchung der Kursgebühren werden durch das GKB im Rahmen dieser Gebührenordnung bei der Anmeldung folgende Daten der Gebührenpflichtigen erhoben und gespeichert:

  1. Name, Vorname
  2. Anschrift
  3. freiwillige Altersangabe
  4. Telefon
  5. Bankverbindung

Die erhobenen Daten dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zur Festsetzung und Verbuchung der Kursgebühren sowie zu deren Beitreibung im Mahn- und Vollstreckungsverfahren erhoben und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist, soweit sie nicht der Einziehung der Kursgebühren im Wege des Mahn- und Vollstreckungs­verfahrens dient, nicht zulässig. Die Daten werden bis zu deren Löschung in einer EDV-Anlage gespeichert. Die Löschung der Daten erfolgt im EDV-Verfahren spätestens nach 2 Jahren, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Kursgebühren entrichtet bzw. beigetrieben worden sind und kein weiterer Kursus besucht wird.

In Kraft getreten mit Wirkung zum 01.01.2022